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Einreisebestimmungen
und Hinweise zur Anreise

Einreise

Ein Visum ist in Namibia nicht notwendig.

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Bei Ankunft wird eine Genehmigung für den Aufenthalt von max. 90 Tagen im Reisepass eingetragen.

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Der Pass muss mindestens 6 Monate über den geplanten Ausreisetag hinaus gültig sein.

Er sollte eine freie Doppelseite für die Stempel enthalten.

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Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger!

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Einreise Minderjähriger

Wichtige Hinweise für die Reise mit Minderjährigen
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Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind.

 

Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde, bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung. Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile („Affidavit” in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden.

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Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („Affidavit”), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils), bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („Affidavit”), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.


Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Namibia reisen soll.

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Eidesstattliche Versicherungen („Affidavits”) bedürfen der Beglaubigung durch einen „commissioner of oaths” (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie beim namibischen „Ministry of Home Affairs and Immigration” oder der für Ihren Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung.

Anreise mit Transfer

Der Transfer vom Flughafen Windhoek zur Farm (ca. 3 Stunden) und zurück ist im Preis Ihres Aufenthalts bei Buchung von mindestens 7 Jagdtagen inbegriffen.
 
Der Transfer ist ebenfalls per Flugzeug möglich, da die Farm über eine eigene Landebahn verfügt. Die Preise teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit.

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Eigene Anreise

Vom Airport auf die B6 nach Windhoek. Der B6 durch Windhoek bis zur B1 folgen. Dort nach rechts abbiegen Richtung Okahandja (69 km). Bei Okahandja weiter auf der B1 nach Karibib (110 km). Kurz vor Karibib links dem Zeichen „Omaruru” folgen (links ab über die Brücke Richtung Omaruru/66 km). Nach ca. 42 km liegt die Einfahrt zur RL-Farm auf Ihrer rechten Seite. Vom Tor zur Lodge noch 6 km.


Achtung: Linksverkehr

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